Waffenschein Schwert – Waffengesetz

Waffenschein Schwert

Inhaltsverzeichnis

Brauche ich einen Waffenschein / kleinen Waffenschein für ein Schwert?

Um diese Frage zu beantworten, sollte zuerst der 2. Paragraph des deutschen Waffengesetzes betrachtet werden, der besagt:

§ 2 WaffG – GRUNDSÄTZE DES UMGANGS MIT WAFFEN ODER MUNITION, WAFFENLISTE

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Im Text genannte Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Nach unserer Interpretation ist die einzige Voraussetzung für Schwerter, dass der Eigentümer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wie es im §2 Absatz 1 im Waffengesetz definiert ist. Die nachfolgenden Absätze behandeln Beschränkungen für die in Abschnitten der Anlage 2 genannten Waffenarten, zu denen Samuraischwerter unserer Meinung nach nicht gehören.
Das Tragen in der Öffentlichkeit wird in diesem Beitrag behandelt.

Ein paar erläuternde Worte:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung, Handlungsempfehlung oder ähnliches handelt!

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in dem Zusammenhang:

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