Stumpfe Schwerter und das deutsche Waffengesetz

Stumpfe Schwerter Gesetz

Inhaltsverzeichnis

Fallen stumpfe Schwerter bzw. Deko-Schwerter unter das Waffengesetz?

Zunächst, möchten wir der Frage nachgehen, ob stumpfe Samuraischwerter nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) als Waffen angesehen werden müssen.

Hierfür werfen wir einen Blick in das Gesetz. Dort wird im ersten Paragraphen Absatz 2a definiert, was diesem Gesetz nach als Waffe gilt.

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Da dieser Paragraph recht allgemein formuliert ist, würden auch stumpfe Samuraischwerter als Waffen klassifiziert werden, da sie dazu genutzt werden könnten, die “Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen”. Glücklicherweise, wurde später durch Anl.I-A1-UA2-1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 22.03.2012 dieser Paragraph präzisiert. Sie sagt im genauen Wortlaut:

Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet sind.

Fazit

Unserer Auffassung nach sind gänzlich stumpfe Samuraischwerter demnach nicht als Hieb- und Stoßwaffen zu klassifizieren, wenn ihre Spitze und Schneide stumpf sind.

 

Ein paar erläuternde Worte zum Schluss:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung, Handlungsempfehlung oder ähnliches handelt!

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