Anscheinswaffen & das Gesetz

Anscheinswaffen Waffengesetz

Inhaltsverzeichnis

Als Alltagsgegenstände getarnte Schwerter und als Schwerter getarnte Alltagsgegenstände

Ein paar erläuternde Worte:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung, Handlungsempfehlung oder ähnliches handelt!

 

Schwert Regenschirm
Legal: Regenschirm im Schwertdesign

Zur Beurteilung eines als Alltagsgegenstand getarnten Schwertes ist auf jeden Fall die Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html) zu beachten, in dem die verbotenen Waffen definiert sind. Unserer Meinung nach sind durch 1.3.1 alle Schwerter verboten, die vorgeben ein Alltagsgegenstand zu sein. Also Spazierstöcke mit versteckter Klinge und ähnliches.

Ein komplett anderer Fall sind als Schwerter getarnte Alltagsgegenstände, wie Regenschirme mit Schwertgriff.
Unserer Meinung nach handelt es sich dabei nicht um Waffen nach Definition des Gesetzes. Im §42a des Waffengesetzes wird allerdings das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Was genau als Anscheinswaffe zählt ist in Anhang 1 1.6 definiert. Unserer Meinung nach zählen Alltagsgegenstände mit der Optik eines Schwertes nicht zu den Waffen, die als Anscheinswaffen definiert sind.
Ob die Reaktionen anderer Menschen auf derartige Gegenstände gewollt oder nicht erwünscht sind, muss dann natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE000010301
Die im Text genannte Anlage 1: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
Die im Text genannte Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in dem Zusammenhang:

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