Ist es erlaubt ein Katana zu besitzen? Samurai Schwert verboten?

Samurai Schwert verboten

Inhaltsverzeichnis

Ist der Kauf/Besitz von Samurai Schwertern in Deutschland verboten?

§2 aus dem deutschen Waffengesetz dazu, ob es erlaubt ist ein Katana zu besitzen:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Im Text genannte Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Unserer Meinung nach zählen Schwerter nicht zu den verbotenen Waffen, die in der Anlage 2 des Waffengesetzes genannt und sind somit nicht verboten.

Welche Schwerter sind verboten?

Eine Ausnahme sind die in 1.3.1 genannten “Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;”.  Also Schwerter, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, wie z.B. Spazierstöcke mit integrierter Schwertklinge. Diese zählen zu den verbotenen Waffen.

Ein paar erläuternde Worte:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung, Handlungsempfehlung oder ähnliches handelt!

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in dem Zusammenhang:

Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen

Teile diesen Beitrag:

DIE BELIEBTESTEN PRODUKTE UNSERER KUNDEN